Hinweise der chinesischen Botschaft zur Beantragung eines Visums für China

Erforderliche Unterlagen zur Erlangung des China Visums:


1. Reisepass, Gültigkeit noch mindestens 6 Monate, mindestens eine leere Seite für das
Visum.


2. Ein vollständig und gut leserlich in Blockschrift ausgefülltes Antragsformular (4 Seiten) mit
einem Lichtbild.


2 a. ggf. Zusatzformulare


3. Einladung von den jeweils zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen
ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China für ein Geschäftsvisum.


4. Arbeitserlaubnis vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der VR China oder
Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten der ausländischen Experten und offizielle
Einladung von kompetenten Stellen (in Original und Kopie) für ein Arbeitsvisum. Ein AIDSTest
ist erforderlich bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten.


5. Zulassungsschreiben der Uni und Einladungsformular mit Nummerierung JW201 oder
JW202 ( in Original und Kopie ). Ein AIDS-Test ist ebenfalls erforderlich bei einem Aufenthalt
von mehr als 6 Monaten.


6. Antragsteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie der
Aufenthaltserlaubnis und/oder eine gültige Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt in Deutschland. Andernfalls muss der Visa-Antrag im jeweiligen
Heimatland gestellt werden.


Visagebühr:  (nur in Bargeld – wird ggf. durch Ihre Visum-Agentur für Sie ausgelegt )


1.Touristen- und Geschäftsvisum für deutsche Staatsbürger


1.a. China Visum, einmalige Einreise pro Person 30 Euro


1.b. China Visum, zweimalige Einreise pro Person 45 Euro


1.c . China Visum, mehrmalige Einreise für 6 Monate pro Person 60 Euro


1.d. China Visum, mehrmalige Einreise für 1 Jahr pro Person 90 Euro

 


2. Touristen- und Geschäftsvisum für Passinhaber ohne deutsche Staatsangehörigkeit


2.a. China Visum, einmalige Einreise pro Person 30 Euro


2.b. China Visum, zweimalige Einreise pro Person 50 Euro


2.c. China Visum, mehrmalige Einreise für 6 Monate pro Person 70 Euro


2.d. China Visum, mehrmalige Einreise für 1 Jahr pro Person 100 Euro


3.
Touristen- und Geschäftsvisum für US-Amerikaner pro Person 115 Euro
Gruppenvisum für US-Amerikaner pro Person 100 Euro


4. Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung


4.a. am gleichen Tag ( Annahme nur bis 10: 30 ) pro Person 30 Euro


4.b. innerhalb von 2 Arbeitstagen pro Person 20 Euro


Die normale Bearbeitungszeit beträgt 4 Arbeitstage, Express-Bearbeitung ist bei US-Bürgern
nicht möglich.

 



Die erforderlichen Anträge für das Visum für China  sollten nicht früher als 50 Tage vor der geplanten Reise abgegeben werden.


Alle Papiere müssen entweder persönlich oder in Vertretung (z.B. durch den Dienstleister TAICO T&T) eingereicht bzw. abgeholt werden. Alle eingereichten Papiere verbleiben in der
Konsularabteilung.


Die Beantragung des Visums per Post wird vom  Chinesischen Konsulat nicht angenommen, per Post eingereichte Unterlagen werden vom Konsulat der VR China nicht bearbeitet und nicht zurückgeschickt!


Alle im Visum eingetragenen Daten müssen bei Abholung gründlich geprüft werden.


Touristisches: Für Touristen ist nur ein Visum für China mit ein- oder zweimaliger Einreise möglich. EinTouristen-Visum für China berechtigt für einen Aufenthalt in China von 30 Tagen. Eine Verlängerung in China vor Ort ist möglich. Ein erteiltes Touristenvisum für China verliert 3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden.


Wenn Sie mit eigenem Fahrzeug in China einreisen möchten, sollen Sie an einer
Reisegruppe teilnehmen und durch ein chinesisches Reisebüro eine schriftliche
Sondergenehmigung beantragen.


Für die Reise ins Autonome Gebiet Tibet der VR China muss ein Gruppenvisum beantragt
werden.


Mehr zum Journalistenvisum für China unter:

http://www.chinabotschaft.de/det/Correspondents/t555323.htm


Falsche und unvollständige Angaben könnten die Verweigerung des China Visums nach sich
ziehen. Alle dadurch entstehenden Folgen hat der Antragsteller selbst zu tragen.


Personen, deren Visum mit X. Z. J-1 versehen ist, haben innerhalb von 30 Tagen nach der
Einreise bei den lokalen Behörden für öffentliche Sicherheit die erforderlichen
Aufenthaltsformalitäten zu erledigen.


Ohne Genehmigung  ( Arbeitserlaubnis für China ) ist eine Arbeitsaufnahme oder Ausübung einer Berufstätigkeit in China nicht erlaubt!

 



Bei Nichtbeachtung der Hinweise können Verzögerung und zusätzliche Kosten entstehen.


Konsularabteilung der Botschaft der VR China
Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00- 12:00
Brückenstraße 10
10179 Berlin
Tel: 030-27588572
Fax: 030-27588519


Telefonische Beratung durch die Botschaft: Dienstag und Donnerstag 15:00 bis 17:00

 

oder durch TAICO: Montag bis Freitag von 08:30 bis 17:00

 

030-43776900