Für das China Visum erforderliche Unterlagen:

 

Bitte beachten Sie die neuen Richtlinien für Visa-Beantragung China genauestens!!!

 

Unvollständige Anträge werden von der chinesischen Botschaft grundsätzlich abgelehnt.

 

Durch unvollständig eingereichte Antrags-Unterlagen können Zeitverluste und zusätzliche Kosten entstehen.

Visa werden n i c h t erteilt!

 

 

Für das Touristenvisum sind folgende Unterlagen vorzulegen:

 

 

1. Der Reisepass, Gültigkeit noch mindestens 6 Monate, mindestens eine leere Seite für das Visum.

 

2. Pro Antrag ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular (in Blockschrift oder am Computer ausgefüllt) mit einem ordentlichen Lichtbild. In Schreibschrift ausgefüllte oder undeutlich ausgefüllte Formulare werden zurückgewiesen!

 

 

3. Nachweise:

 

3.1 Die Vorlage des Flugtickets ist für Touristenvisa in allen Fällen erforderlich!

 

3.2 Entweder Sie nehmen an einer Gruppenreise teil, dann ist zusätzlich eine Reisebestätigung vom Reiseveranstalter/vermittelnden Reisebüro vorzulegen

 

oder

 

3.2. Sie organisieren die Reise selbst, dann sind Flug- und Hotelreservierungen für die gesamte Reise sowie ein detaillierter Reiseplan vorzulegen.

 

 

3.3 Für Besucher/Privatreisende gilt: Es ist eine ausführliche Einladungsbestätigung von den jeweils einladenden Personen für Familienbesuche oder von den zu besuchenden Freunden mit Pass- oder Ausweiskopie von den einladenden Personen (!!!). Falls Sie sich nicht nur beim Einladenden aufhalten, sind ebenfalls ein detaillierter Reiseplan und die entsprechenden Hotelreservierungen erforderlich.

 

 

Für Geschäftsreisende: Eine Einladung der  zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder von

diesen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China für ein Geschäftsvisum.

5. Arbeitserlaubnis vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der VR China oder Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten der ausländischen Experten und offizielle Einladung von kompetenten Stellen (in Original und Kopie) für ein Arbeitsvisum. Ein AIDS-Test ist erforderlich bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten.

6. Zulassungsschreiben der Uni und Einladungsformular mit Nummerierung JW201 oder JW202 ( in Original und Kopie ). Ein AIDS-Test ist ebenfalls erforderlich bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten.

7. Antragsteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Andernfalls muss der Visa-Antrag im jeweiligen Heimatland gestellt werden. 

 

Alle eingereichten Papiere (mit Ausnahme Ihrers Reisepasses / Ihrer Reisepässe) verbleiben in der Konsularabteilung der Botschaft der VR China.

 

Antragsteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Andernfalls muss der Visa-Antrag im jeweiligen Heimatland gestellt werden.


Die normale Bearbeitungszeit beträgt 4-5 Arbeitstage,


Express-Bearbeitung ist bei US-Bürgern nicht möglich.


Die Antragsunterlagen für das China Visum sollten nicht früher als 50 Tage vor der geplanten Reise eingereicht werden.


Die direkte Beantragung des Visums per Postweg  an das Konsulat ist nicht möglich

Das  Visum für China kann nur über eine Agentur, z.B. TAICO T&T oder durch persönliche Vorsprache beim Konsulat beantragt werden.


Für Touristen ist nur ein China Visum mit ein- oder zweimaliger Einreise möglich. Ein Touristen-Visum für China berechtigt zu einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen. Eine Verlängerung in China vor Ort ist u.U. möglich.
Ein erteiltes Visum für China gilt ab ausstellungsdatum und verliert nach 3 Monaten  seine Gültigkeit und muss ggf. neu beantragt werden.


Wenn Sie mit eigenem Fahrzeug in China einreisen möchten, sollten Sie an einer Reisegruppe teilnehmen und durch ein chinesisches Reisebüro eine schriftliche Sondergenehmigung beantragen.


Für die Reise ins Autonome Gebiet Tibet der VR China ist ein Gruppenvisum obligatorisch!


Mehr zum Journalistenvisum unter http://www.china-botschaft.de/det/Correspondents/t555323.htm

Falsche und unvollständige Angaben im Antrag können die Verweigerung des Visums nach sich ziehen. Alle dabei entstehenden Folgen hat der Antragsteller selbst zu tragen.

Personen, deren Visum mit X. Z. J-1 versehen ist, haben innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei den lokalen Behörden für öffentliche Sicherheit die erforderlichen Aufenthaltsformalitäten zu erledigen.

Ohne Genehmigung (oder nur mit einem Business-Visum für China) ist eine Arbeitsaufnahme oder Ausübung einer Berufstätigkeit in China verboten.